Unternehmen in der Krise: Was bedeutet das für die Weisungsbefugnis von Gesellschaftern gegenüber Geschäftsführern?
In einer Unternehmensform wie der GmbH sind die Gesellschafter dem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt. Das heißt, dass die Gesellschafterversammlung entsprechende Beschlüsse fassen und Weisungen erteilen darf, wenn diese mit einfacher Mehrheit angenommen wurden. Der Geschäftsführer ist in der Regel verpflichtet, solchen Weisungen Folge zu leisten – selbst dann, wenn er sie nicht für zweckmäßig hält. In letzterem Fall ist er lediglich angewiesen, den Gesellschaftern seine Bedenken gegenüber zu äußern. Nur unrechtmäßige Weisungen muss/darf der Geschäftsführer nicht befolgen. Handelt er hingegen auf rechtmäßige Weisung hin, kann er für Konsequenzen nicht verantwortlich gemacht werden.
Trends 2025 im Transportgeschäft und warum eine Insolvenz auch eine Chance sein kann
In der Logistikbranche ist der Markt im Umbruch. Fehlende Fahrer bereiten Unternehmern Kopfzerbrechen. Außerdem fordern Kraftstoffpreise und strenge Umweltvorschriften eine Veränderung geradezu heraus. Die Branche muss als Lösung auch das Thema „Künstliche Intelligenz“ im Auge behalten, um nicht den Anschluss zu verpassen.
Insolvenzverschleppung bei der GmbH: Diese Folgen können drohen
Der Tatbestand der Insolvenzverschleppung sorgt bei vielen Geschäftsführern für Unsicherheit und Bauchschmerz. Dabei wissen viele nicht, was eigentlich dahintersteht und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Eine GmbH gilt als insolvent, wenn sie insolvenzrechtlich überschuldet und/ oder zahlungsunfähig ist. In solch einem Fall muss der Geschäftsführer beim zuständigen Amtsgericht unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Geschieht dies nicht im Rahmen der gesetzlichen Fristen, wird von einer Insolvenzverschleppung gesprochen.
Gläubigerausschüsse und Sanierungserfolge im Insolvenzverfahren
Im Rahmen von Unternehmensfortführungen innerhalb eines Insolvenzverfahrens haben Gläubigerausschüsse einen nicht unerheblichen Anteil an den Sanierungserfolgen. Die Mitglieder des Ausschusses haben durch ihren Einblick in die geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens einen Informationsvorsprung vor anderen Gläubigern und können durch das Einbringen ihrer berufsbezogenen Qualifikationen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bankmitarbeiter, Mitarbeiter der Arbeitsagentur, usw.) den Insolvenzverwalter bzw. die Geschäftsleitung im Rahmen der Eigenverwaltung sowie den tätigen Sachwalter bei deren Aufgabenerfüllung maßgeblich unterstützen.
Umsatzsteuerliche Organschaft als Haftungsfalle im Insolvenzverfahren
Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Organträgers oder einer ihm unterstellten Organgesellschaft, endet eine solche umsatzsteuerliche Verbindung von Unternehmen in der Regel. Meist geschieht dies sogar bereits, wenn nach der Antragstellung ein vorl. Insolvenzverwalter oder ein vorl. Sachwalter eingesetzt werden. In diesem Fall verliert der Organträger seinen beherrschenden Einfluss auf die Organgesellschaft.
Stärkung der Eigenverwaltung nach dem SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts)
Der Bundestag hat am 17.12.2020 mit Wirkung zum 01.01.2021 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verabschiedet und sanierungsbedürftigen Unternehmen weitere Sanierungsinstrumente an die Hand gegeben, sich über eine gezielte Restrukturierung aus einer wirtschaftlichen Notlage zu befreien.
Das Landgericht München I hat als erstes Gericht mit Urteil vom 02.10.2020 (Az.: 2-15 O 23/20) die öffentlich rechtlichen Beschränkungen im Frühjahr 2020 als einen Mangel an der gewerblich genutzten Mietsache eingestuft, welcher zur Minderung des Mietzinses berechtigt; in dem entschiedenen Fall bis zu 80 %.
Bundestag beschließt die Verkürzung der Frist zur Erlangung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023) 2019 hat der Bundestag im Dezember 2020 die Verkürzung der Entschuldungsfrist zur Erlangung der Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren natürlicher Personen auf drei Jahre beschlossen.
Rechtsprechungsänderung des BGH zur Haftung von Steuerberatern im Insolvenzfall
Leitsätze:
1. Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus, wenn innerhalb des Prognosezeitraumes damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen noch vor dem Insolvenzantrag, im Eröffnungsverfahren oder alsbald nach Insolvenzeröffnung stillgelegt werden wird.
Neues Urteil: Stimmverbot bei Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt bei der Abstimmung über die Abberufung und Kündigung seines Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund grundsätzlich einem Stimmverbot.
Am 27.04.2017 hat der Deutsche Bundestag auf die Entscheidung des BFH vom 28.11.2016 reagiert und eine gesetzliche Grundlage zur Steuerbefreiung von sog. Sanierungsgewinnen verabschiedet.
Der Deutsche Bundestag hat am 16.02.2017 den von der Bundesregierung im September 2015 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. In Bezug auf die wesentlichen Änderungen können Sie uns gern ansprechen.
Einkommensteuer bezüglich eins Gesellschaftsanteils in der Insolvenz als Masseschuld?
Mit Entscheidung vom 01.06.2016 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage zu beurteilen, ob die aus einem Gesellschaftsanteil resultierenden Einkommensteuern auf Einkünfte eine Masseschuld darstellen oder sich gegen das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners richten.
Anforderungen für Berufung auf nachträglichen Wegfall der Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungs- vorsatzes
In seiner Entscheidung vom 17.12.2015 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass derjenige, der sich auf den nachträglichen Wegfall der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen beruft, darzulegen und zu beweisen hat, weshalb er später davon ausging, der Insolvenzschuldner habe seine Zahlungen allgemein wieder aufgenommen.
Insolvenzanfechtung - Erlaubte Direktzahlung nach Kongruenzvereinbarung im Drei-Personen-Verhältnis um Baraustausch zu ermöglichen
In seiner Entscheidung vom 17.12.2015 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass derjenige, der sich auf den nachträglichen Wegfall der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen beruft, darzulegen und zu beweisen hat, weshalb er später davon ausging, der Insolvenzschuldner habe seine Zahlungen allgemein wieder aufgenommen.
Anfechtung des Bezugsrechts aus der Lebensversicherung
Mit seinem Urteil vom 22.10.2015 befasste sich der BGH mit der Anfechtbarkeit einer unentgeltlichen Zuwendung des Bezugsrechts aus einer Risikolebensversicherung.