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BFH kippt sog. Sanierungserlass
Der große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 28.11.2016 den sog. Sanierungserlass (BMF- Schreiben vom 27.03.2003) für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung hat zwar keine rechtliche Bindung über den Einzelfall hinaus, die Finanzämter und Finanzgerichte werden sich aber zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit hieran orientieren. Der Prozess einer gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Unternehmenssanierung ist mit Blick auf die BFH- Entscheidung mit erheblichen Risiken für den Unternehmer und für das Unternehmen verbunden. Wir klären Sie auf, sprechen Sie uns rechtzeitig an.Kontakt:
Rechtsanwalt Thomas Beck
Rechtsanwalt Folker Hochmuth
Beck Rechtsanwälte – Wirtschaftskanzlei
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