Krise
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Presse

 

29.08.2023

Umsatzsteuerliche Organschaft als Haftungsfalle im Insolvenzverfahren

 
Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Organträgers oder einer ihm unterstellten Organgesellschaft, endet eine solche umsatzsteuerliche Verbindung von Unternehmen in der Regel. Meist geschieht dies sogar bereits, wenn nach der Antragstellung ein vorl. Insolvenzverwalter oder ein vorl. Sachwalter eingesetzt werden.
In diesem Fall verliert der Organträger seinen beherrschenden Einfluss auf die Organgesellschaft.
Das ist vor allem dann problematisch, wenn bei der Organgesellschaft Vorsteueransprüche entstanden sind, die der Organträger im Vorfeld der Insolvenzbeantragung realisiert hat.
Die Finanzbehörde wird die Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei ihm uneingeschränkt geltend machen – und zwar für alle Rechnungen, die bis zur Eröffnung des Verfahrens unbezahlt geblieben sind. Die Herausforderung dabei: Der Organträger kann die Ansprüche nicht mehr vollständig an die Organgesellschaft durchreichen, denn es handelt sich mittlerweile um Insolvenzforderungen.

Steuerberater sollten Mandanten, bei denen eine Organschaft besteht, für dieses Thema sensibilisieren. Meist hilft eine umfassende und umsichtige Unternehmensplanung und Krisenvorbereitung, solche Fälle zu vermeiden.

Bei Bedarf: Sprechen Sie uns an.

Kontakt:

Rechtsanwalt Thomas Beck
Beck Rechtsanwälte – Wirtschaftskanzlei
Königsbrücker Straße 31-33
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Telefon: 0351-26441100
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