Sanierung/Restrukurierung
Frühzeitig beraten, mit Erfahrung begleiten
Wir können auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz verweisen, um einem Unternehmen in der sich abzeichnenden Krise frühzeitig mit kompetenten Lösungsansätzen zur Seite zu stehen.
Unsere Tätigkeit erlaubt es uns einerseits, die Möglichkeiten einer Unternehmenssanierung unter Beachtung gesetzgeberischer Vorgaben außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu erarbeiten und diese den Beteiligten als eine gewinnende Vergleichslösung anzubieten. Andererseits sind wir kompetent und befähigt, Planlösungen den Beteiligten in Vorbereitung auf ein geregeltes Insolvenzplanverfahren vorzustellen und den Planansatz für unsere Mandanten konsequent in den gerichtlichen Verfahren zum Erhalt des Unternehmens durchzusetzen. Wir können hierzu auf einen umfangreichen Sachverstand aus früheren Tätigkeiten mit Sanierungsplänen bzw. Insolvenzplanverfahren verweisen.
Vertrauen Sie uns.