Schlussrechnungsprüfung
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Die kompetente Schlussrechnungsprüfung in abzuschließenden Insolvenzverfahren bildet ein weiteres Kompetenzfeld für unsere Auftraggeber. Abrechenbare Ergebnisse der Verfahrensbearbeitung des Insolvenzverwalters und in Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners prüfen wir entsprechend der Vorgaben der Gerichte, wobei wir unser know-how der eigenen Verwaltertätigkeit mit den Kompetenzen unserer betriebswirtschaftlich ausgebildeten Mitarbeiter verknüpfen.
Unsere Prüfung orientiert sich fortlaufend an den Wertungen der aktuellen Rechtsprechung mit einem entsprechenden Praxisbezug für die Sachverständigenwürdigung. Unsere konsequente regionale Ausrichtung schließt dabei Kollisionen der Tätigkeiten unserer Kanzlei zur Schlussrechnungsprüfung aus.
Unsere Kompetenz stellen wir gern unter Beweis.