Presse
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen
Am 27.04.2017 hat der Deutsche Bundestag auf die Entscheidung des BFH vom 28.11.2016 reagiert und eine gesetzliche Grundlage zur Steuerbefreiung von sog. Sanierungsgewinnen verabschiedet. Dem hat der Bundesrat am 02.06.2017 zugestimmt. Im Ergebnis sollen Erträge, die im Rahmen einer Unternehmenssanierung entstehen, auf Antrag auch weiterhin eine Steuerbefreiung erfahren, §§ 3a EStG, 8 KStG und 7b GewStG.
Die Neuregelungen bedürfen noch der Zustimmung durch die EU- Kommission und können dann angewendet werden. Wir hoffen, dass sich die Kommission dem Gesetzesvorhaben anschließt und zeitnah entscheidet.
Die Neuregelungen bedürfen noch der Zustimmung durch die EU- Kommission und können dann angewendet werden. Wir hoffen, dass sich die Kommission dem Gesetzesvorhaben anschließt und zeitnah entscheidet.
Kontakt:
Rechtsanwalt Thomas Beck
Beck Rechtsanwälte – Wirtschaftskanzlei
Königsbrücker Straße 31-33
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