Krise
als Chance

Presse

 

Oktober 2014

Insolvenzgericht Cottbus bestätigt Fortführungskonzept / Arbeitsplätze in Elsterheide und Großräschen gesichert.

Großräschen/Elsterheide. Die insolvente NSG Sanierungsgesellschaft in der Niederlausitz mbH hat dem Amtsgericht Cottbus jetzt ein überzeugendes Sanierungskonzept vorgelegt. Die Fortführung des Geschäftsbetriebes und das Ende des Insolvenzverfahrens sind besiegelt. Das bestätigt Rechtsanwalt Helgi Heumann im Auftrag des Sachwalters. Als dieser war Rechtsanwalt Thomas Beck von der Kanzlei Pfefferle, Helberg & Partner vom Gericht eingesetzt worden. Die Gläubiger hatten den Sanierungsplan zuvor am Donnerstag nahezu einstimmig befürwortet. Im Anschluss wurde er vom Amtsgericht Cottbus bestätigt.

Durch die Entscheidung kann der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden. Die Arbeitsplätze der 30 Mitarbeiter sowie der Unternehmenssitz in der Gemeinde Elsterheide und die Betriebsstätte in Großräschen bleiben erhalten, erklärt Helgi Heumann, der seit Februar als Sanierungsgeschäftsführer der NSG tätig ist.

Auch NSG-Geschäftsführer Bernd-Uwe Gabbert blickt positiv in die Zukunft. Das Unternehmen wird in diesem Jahr sein Umsatzziel erreichen. Des Weiteren rechnen wir für das Frühjahr mit einem deutlichen Auftragszuwachs, erklärt er. Die Sanierungsgesellschaft werde sich künftig auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und die Auftragsakquise im Straßen-, Tief- und Kanalbau, der Gestaltung von Außenanlagen, der Sanierung von Deponien sowie im Abriss verstärken.

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung kann erfolgen, wenn das Gericht überzeugt davon ist, dass das Unternehmen selbst das Verfahren am besten abwickeln kann. Für einen ordnungsgemäßen Lauf wird in dem Fall ein Sachwalter eingesetzt, der die wirtschaftliche Lage prüft und die Geschäftsführung überwacht.

Kontakt:
Rechtsanwalt Thomas Beck
Beck Rechtsanwälte – Wirtschaftskanzlei
Königsbrücker Straße 31-33
01099 Dresden
Telefon: 0351-26441100
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